Anmeldung ab sofort. Unter allen Anglern werden hochwertige Sachpreise verlost. Es darf auch mit totem Köderfisch, Tauwurmbündel, Boilis,… geangelt werden. Nur Spinnfischen mit Kunstködern ist nicht erlaubt.
die Fischergilde bietet an folgenden Tagen ein Schnupperangeln für Kinder und Jugendliche an: Dienstag, 4. Juli und Dienstag, 11. Juli.
Treffpunkt ist jeweils um 17:00 Uhr am Vereinsheim der Fischergilde. Die Adresse lautet Im Teilergrund 2 in 76437 Ra-Plittersdorf. Geangelt wird bis 19:00 Uhr. Angelausrüstung zum stippen oder feedern kann selbst mitgebracht werden. Es werden aber auch Angelruten, Futter und Köder gestellt.
Wir freuen uns auf eure Zusage unter vorstand@fischergilde-plittersdorf.de.
Für seine über 25jährige Verwaltungsarbeit hier bei uns in der Fischergilde Plittersdorf e.V. wurde Kassier Tobias Meisch mit der Plittersdorfer Bürgerverdienst-Urkunde ausgezeichnet. Auch der Verein sagt Danke, Tobias.
Die Aktion Saubere Stadt findet wieder am Samstag, den 18. März statt. Auch die Fischergilde beteiligt sich wie jedes Jahr an der Aufräumaktion. Treffpunkt ist um 9 Uhr am Festplatz Niedersand. Nach Absprache mit anderen beteiligten Vereinen geht es ans Werk. In erster Linie wird angeschwemmter Plastikmüll aus den Auwäldern entfernt. Oftmals sind es die selben Abschnitte in denen nach einem Hochwasser sich säckeweise der Unrat sammelt. Wer sich an der Aktion beteiligen möchte, sollte auf jeden Fall Gummistiefel und gute Arbeitshandschuhe mitbringen. Ein Greifer ist auch von Vorteil, um nicht in jedes Gebüsch klettern zu müssen. Gegen Mittag treffen sich die Vereine dann wieder am Niedersand zum gemeinsamen Gruppenfoto und einem gemütlichen Abschluss. Getränke und ein Vesper wird von der Stadt Rastatt gestellt. Jeder Helfer ist herzlich willkommen.
Nach der Aktion: Ein „voller“ Erfolg.
Unser Bulli – immer am StartTurnverein und Fischergilde gemeinsam für unsere Heimat
In allen Gewässern der Fischergilde Plittersdorf e.V. gelten die Schonzeiten, wie von der Landesfischereiverordnung vorgeschrieben. Der Hecht vom 15.02. bis 15.05. und der Zander vom 1.04. bis 15.05. jeden Jahres.
In den Pachtgewässern Rhein und Riedkanal darf mit allen Kunstköder geangelt werden. Auch während der Hecht Schonzeit ist es erlaubt mit Kunstködern und totem Köderfisch dort z. B. auf Barsch, Wels oder Rapfen zu angeln.
Anderst ist es an allen Seen (Wißbelt, Helles Wasser, Metzlöcher, Raukehl, Bärensee, Wörthfeldsee) und dem Altrhein. Hier gilt ein generelles Kunstköder und Köderfischverbot vom 15.02. bis. 15.05. um alle Bestände zu schonen. Außerhalb der Schonzeit darf hier nur mit Gummiködern z. B. Twister, Gummifisch, Krebse geangelt werden. Zusatzhaken sind erlaubt.