Am 15. Februar beginnt die Hecht Schonzeit

In allen Gewässern der Fischergilde Plittersdorf e.V. gelten die Schonzeiten, wie von der Landesfischereiverordnung vorgeschrieben. Der Hecht vom 15.02. bis 15.05. und der Zander vom 1.04. bis 15.05. jeden Jahres.

In den Pachtgewässern Rhein und Riedkanal darf mit allen Kunstköder geangelt werden. Auch während der Hecht Schonzeit ist es in diesen beiden Gewässern erlaubt mit Kunstködern und totem Köderfisch z. B. auf Barsch, Wels oder Rapfen zu angeln.

Anderst ist es an allen Seen (Wißbelt, Helles Wasser, Metzlöcher, Raukehl, Bärensee, Wörthfeldsee) und dem Altrhein. Hier gilt ein generelles Kunstköder und Köderfischverbot vom 15.02. bis. 15.05. um alle Bestände zu schonen. Außerhalb der Schonzeit darf hier nur mit Gummiködern z. B. Twister, Gummifisch, Krebse geangelt werden. Zusatzhaken sind erlaubt.